Minimal-Anforderungen an ein Interdisziplinäres Gefäßzentrum (DGA, DGG und DRG)

Die ärztlichen Leiter der Kernfächer des Gefäßzentrums müssen sich zu einer konstruktiven interdisziplinären Zusammenarbeit bekennen und die Ziele des Gefäßzentrums aktiv unterstützen.

Fachdisziplinen

  • Radiologie
  • Gefäßchirurgie
  • Angiologie (alternativ qualifizierte internistische Gefäßmedizin als Interimslösung bis zur Re-Zertifizierung)
    Strukturierte Kooperation mit weiteren Fachdisziplinen wie z. B. Kardiologie, Neurologie, Anästhesie, Nephrologie, Phlebologie, Diabetologie etc.

 Behandlungsfälle 

  • Mehr als 800 Patienten mit Gefäßerkrankungen (ambulant und stationär), davon mehr als 600 mit arteriellen Gefäßerkrankungen.
  • Mehr als 150 Fälle mit peripherer AVK oder diabetischem Fußsyndrom, davon mehr als 50 mit kritischer Extremitätenischämie pro Jahr
  • Mehr als 75 Fälle von venösen Thromboembolien, chron. venöser Insuffizienz, Lymphödem pro Jahr
  • Nachweis der Behandlung von mehr als 10 Fällen mit entzündlichen Gefäßerkrankungen pro Jahr
  • Strukturiertes Management kardiovaskulärer Risikofaktoren und Rehabilitation bei Gefäßerkrankungen


Invasive und nicht-invasive apparative Diagnostik 

  • CT
  • MRT
  • i.a. Angiographie (D S A)
  • Phlebographie
  • periphere Dopplersonographie
  • Duplexsonographie der extrakraniellen, abdominellen und peripheren Arterien und Venen
  • Laufbandergometrie
  • funktionelle Gefäßdiagnostik (z.B. Kapillarmikroskopie, Oszillographie, TCPO2).

Anhaltszahlen operative Behandlungen 

  • Mehr als 200 arterielle Rekonstruktionen pro Jahr, davon mehr als 30 Ops der A. carotis und mehr als 20 OPs zur Ausschaltung von Aortenaneurysmen
  • 20 krurale Rekonstruktionen
  • 100 Operationen an den Venen

Anhaltszahlen Interventionen

  • PTAs, Stent-Implantationen mehr als 100 pro Jahr
  • Lokale Thrombolyse-Therapie und/oder mechanische Thrombektomie mehr als 10 pro Jahr
  • Aortale und/oder iliacale Stentgraft-Implantationen mehr als 10 pro Jahr
  • Gefäßverschließende Maßnahmen (Embolisation, Sklerosierung etc.) mehr als 20 pro Jahr

Qualitätssicherung 

  • Teilnahme an dem zentralen on-line-Register der DEGIR
  • Teilnahme an den BQS-Modulen, soweit von den Landesbehörden vorgeschrieben, z.B. periphere PTA, Carotis-TEA
  • Teilnahme an den Qualitätssicherungsmaßnahmen der DGG und DGA, z.B. Aneurysma-Chirurgie, Varizen-Chirurgie, Carotis-PTA etc.
  • Regelmäßige Durchführung von Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen• Schriftliche Leitlinien für die wichtigsten Gefäßerkrankungen (u.a. pAVK, diabetisches Fußsyndrom, Carotisstenose, Aortenaneurysma, venöse Thromboembolie, entzündliche Gefäßkrankheiten)
  • Systematische Erfassung der Ergebnisqualität am Ende des klinischen Aufenthalts
  • Systematische Erfassung und Auswertung von medizinischen Strahlenexpositionsdaten bei Gefäßpatienten

Weiterbildungsermächtigungen

(Teil- oder) vollständige Weiterbildungsermächtigung für Radiologie, Gefäßchirurgie und Angiologie (ggf. Ausnahme bei fehlendem FA für Angiologie bis Re-Zertifizierung)

Organisationsmerkmale 

  • Eine lückenlose „Rund um die Uhr-Betreuung“ muss für alle Gefäßpatienten sichergestellt sein.
  • Bereitschafts- und/oder Rufdienste müssen für alle Fachgebiete des Kernbereiches vorgehalten werden.
  • Angebot von Präventionsprogrammen
  • Bei sektorübergreifenden bzw. trägerübergreifenden Organisationen werden besondere Anforderungen an die Strukturqualität gestellt
  • Es sollte ein gemeinsames Dokumentationssystem verwandt werden.
  • Eine interdisziplinäre Gefäßkonferenz muss mindestens 1x pro Woche, vorzugsweise täglich erfolgen. In diesen Sitzungen müssen entscheidungsbefugte Fachärzte der drei Kernfächer vertreten sein.
  • Strukturierte interne und externe Fortbildungsmaßnahmen

Personalstärken (empfohlener Mindeststandard) 

  • Radiologen ≥ 3
  • Gefäßchirurgen ≥ 3
  • Angiologen (alternativ angiologisch qualifizierte Internisten als Interimslösung bis zur Re-Zertifizierung) ≥ 2
  • Fachärzte mit interventioneller Expertise ≥ 3

Mitgliedschaft in den Fachgesellschaften

Die verantwortlichen Ärzte der entsprechenden Bereiche müssen Mitglieder ihrer jeweiligen Fachgesellschaften sein.

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